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AGB


 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 1. September 2009

© 2009 by Fed-Con GmbH
 
1. Vertrag
1.1. Ein Vertrag mit der FedCon GmbH kommt zustande durch Anmeldung und vollständige Zahlung des Conbeitrages, sowie die Zustellung einer positiven Anmeldebestätigung durch die FedCon GmbH.
1.2. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Nach Zustellung der positiven Anmeldebestätigung kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm Tatsachen bekannt werden, die eine zukünftige Verletzung dieser AGB durch den Besucher annehmen lassen.
1.3. Eine Stornierung der Teilnahme ist nicht möglich, der Teilnehmer ist jedoch berechtigt seine Karte an Dritte zu übertragen. Die Übertragung der Karte ist bis 4 Wochen vor der Veranstaltung durch die direkte Umschreibung der FedCon GmbH möglich. Nach Ablauf der Umschreibungssfrist (4 Wochen vor Veranstaltung) ist die Übertragung nur durch eine Vollmacht des Kartenbesitzers möglich (Die Form der Vollmacht wird auf der Homepage bekannt gegeben). Die Übertragung der Karte ist nur gültig, wenn dies beim Veranstalter angemeldet wurde. Für jede Übertragung der Karte wird eine Umschreibegebühr in Höhe von Euro 20,-- fällig. Sollte der Käufer neben der Karte weitere Leistungen gebucht haben, ist nur eine Übertragung aller Leistungen (Eintrittskarte, Hotel, Essenspaket) an 1 Person möglich!
1.4. Eine Stornierung der gebuchten Hotelzimmer über die FedCon GmbH ist bis 16 Wochen vor der Convention kostenlos möglich. Bei Stornierungen zwischen der sechzehnten Woche und der achten Woche vor Veranstaltung wird eine Stornierungspauschale von 25,00 Euro pro Person fällig. Bei Stornierungen zwischen der achten und der letzten Woche vor Veranstaltung sind 70% des Bruttopreises fällig, innerhalb der Veranstaltungswoche ist eine Stornierung nicht mehr möglich daher sind 100% des Bruttobetrages fällig.
Sämtliche Änderungen und Stornierungen sind ausschließlich und schriftlich an die FedCon GmbH zu richten
1.5. Bei Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter den Conbeitrag, die Zimmermiete und die Menükosten zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

2. Veranstaltung
2.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands und den Veranstaltungstermin zu verlegen. Der Besucher hat in diesem Fall das Recht, über den Veranstalter gebuchte und bezahlte Hotelzimmer zu stornieren, die Stornierung muss schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe an den Veranstalter geschickt werden. In diesem Falle erstattet der Veranstalter die vereinnahmten Gelder für Hotelzimmer zurück.
2.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor. Programmabläufe, die im Vorfeld der Veranstaltung angekündigt werden, sind unverbindlich. Der Veranstalter kann den Programmablauf jederzeit auch kurzfristig ändern, ohne dass sich hieraus Ansprüche für den Besucher ergeben.
2.3. Der Veranstalter garantiert nicht für das Erscheinen eines bestimmten Gaststars. Werden Gaststars im Vorfeld der Veranstaltung durch Werbung angekündigt, so bedeutet dies, daß der Veranstalter in fortgeschrittenen Vertragsverhandlungen mit den Gästen steht. Der Veranstalter garantiert für das Erscheinen von mindestens 4 Schauspielern. Für den Fall des Fernbleibens eines angekündigten Gaststars sorgt der Veranstalter nach Möglichkeit für Ersatz. Der Veranstalter ist jedoch nicht verpflichtet, mehr als 4 Schauspieler zu präsentieren. Ein Rücktrittsrecht des Besuchers ergibt sich nur dann, wenn der Veranstalter weniger als 4 Schauspieler präsentiert.
2.4. Die Vorträge der Stargäste sowie andere Veranstaltungen werden überwiegend in englischer Sprache stattfinden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für diese Vorträge deutsche Übersetzungen zu liefern, insbesondere ergibt sich hieraus kein Rücktrittsrecht für den Besucher.
 
3. Sicherheit
3.1. Das Aufsichtspersonal der Veranstaltung ist an besonderer Kleidung und besonderen Ausweisen zu erkennen. Den Anweisungen dieses Aufsichtspersonals ist immer Folge zu leisten.
3.2. Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist streng untersagt. Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Auf jeden Fall müssen Teile eines Kostüms, die geeignet sind andere Personen zu verletzen, beim Einlaß dem Sicherheitspersonal vorgezeigt werden.
3.3. Das Mitbringen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist streng untersagt.
3.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Werbung jeglicher Art zu untersagen.
3.5. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.
3.6. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Abschnitte 3.1. bis 3.5. erfolgt der sofortige Verweis aus den Veranstaltungsräumen. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt. Der Veranstalter behält sich ferner vor, Personen aus den Veranstaltungsräumen zu verweisen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, sich ungebührlich verhalten oder eine Gefahr für sich oder andere darstellen.

4. Haftung
4.1. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.2. Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.
4.3. Der Veranstalter übernimmt keine über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige oder Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.

5. Audiovisuelle Aufzeichnungen
5.1. Audiovisuelle Aufzeichnungen im Sinne dieser AGB sind während der Veranstaltung angefertigte Ton- und Bildaufnahmen, die auf geeigneten Bild- und Tonträgern wieder abgespielt und/oder vervielfältigt werden können.
5.2. Der Veranstalter behält sich vor, das Anfertigen audiovisueller Aufzeichnungen bei bestimmten Programmpunkten zu verbieten, auf ein derartiges Verbot wird gesondert hingewiesen. Bei Verstoß hiergegen erfolgt der Verweis von der Veranstaltung, entsprechend Ziffer 3.6. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. 5.3. Die Verwendung von audiovisuellen Aufzeichnungen zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.

6. Sonstiges
6.1. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ungültige Bestimmungen gelten als ersetzt durch gültige Regelungen, die wirtschaftlich der jeweils ungültigen Bestimmung am nächsten kommen.
6.2. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Parteien verzichten bereits jetzt auf Geltendmachung mündlicher Abredungen!

 
 
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